Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Tarife, welche von der spitex astecura für ihre Dienstleistungen erhoben werden. |
Diese stehen im Einklang mit der schweizerischen Gesetzgebung. |
Tarife |
Als kassenpflichtige Leistungen gelten die Grund-
und Behandlungspflege, sowie die Bedarfsabklärung. Diese Pflegekosten werden anteilmässig
auf die Kundinnen und Kunden, den Krankenversicherer sowie den Kanton für die Restfinanzierung aufgeteilt.
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In Basel-Stadt und Basel-Land beträgt der Eigenbeitrag pro Tag maximal CHF 7.65. Der Spitex-Kundin bzw. dem Spitex-Kunden darf der maximale Eigenbeitrag in Rechnung gestellt werden, wenn die Pflegeleistung während einer vollen Stunde pro Tag erbracht worden ist. Bei Leistungen von weniger als einer Stunde pro Tag wird der Eigenbeitrag anteilmässig erhoben. Wenn zwei oder mehr Leistungserbringer am gleichen Tag Pflegeleistungen bei der gleichen Spitex-Kundin bzw. dem gleichen Spitex-Kunden erbringen, beträgt der maximale Eigenbeitrag CHF 15.30 pro Tag, wobei die einzelne Leistungserbringerin maximal CHF 7.65 pro Tag in Rechnung stellen darf. |
In der Schweiz sind die Tarife einheitlich festgelegt. Da sie nicht kostendeckend sind, übernimmt die öffentliche Hand (Kanton oder Gemeinde) die Differenz mittels Restfinanzierung. |
Falls Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, übernimmt das Amt für Sozialbeiträge den Eigenbeitrag. |