Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Tarife, welche von der spitex astecura für ihre Dienstleistungen erhoben werden.
Diese stehen im Einklang mit der schweizerischen Gesetzgebung.

Tarife

Pflegefinanzierung

   
Als kassenpflichtige Leistungen gelten die Grund- und Behandlungspflege, sowie die Bedarfsabklärung. Diese Pflegekosten werden anteilmässig auf die Kundinnen und Kunden, den Krankenversicherer sowie den Kanton für die Restfinanzierung aufgeteilt.

Tarife

Eigenbeitrag für Spitex-Kundinnen und Kunden

Tarifschutz

   
In Basel-Stadt und Basel-Land beträgt der Eigenbeitrag pro Tag maximal CHF 7.65. Der Spitex-Kundin bzw. dem Spitex-Kunden darf der maximale Eigenbeitrag in Rechnung gestellt werden, wenn die Pflegeleistung während einer vollen Stunde pro Tag erbracht worden ist. Bei Leistungen von weniger als einer Stunde pro Tag wird der Eigenbeitrag anteilmässig erhoben. Wenn zwei oder mehr Leistungserbringer am gleichen Tag Pflegeleistungen bei der gleichen Spitex-Kundin bzw. dem gleichen Spitex-Kunden erbringen, beträgt der maximale Eigenbeitrag CHF 15.30 pro Tag, wobei die einzelne Leistungserbringerin maximal CHF 7.65 pro Tag in Rechnung stellen darf.

Tarife der Krankenversicherer / Restfinanzierung

   
In der Schweiz sind die Tarife einheitlich festgelegt. Da sie nicht kostendeckend sind, übernimmt die öffentliche Hand (Kanton oder Gemeinde) die Differenz mittels Restfinanzierung.

Anspruch auf Ergänzungsleistung

   
Falls Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, übernimmt das Amt für Sozialbeiträge den Eigenbeitrag.